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   OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17   

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OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17 (https://dejure.org/2017,35891)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 (https://dejure.org/2017,35891)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2017 - 7 ME 77/17 (https://dejure.org/2017,35891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 S 1 LÖVerkZG ND; § 80 Abs 5 VwGO
    Anlassbezogenheit; historisch-genetische Auslegung; subjektiv-historische Auslegung; verfassungskonforme Auslegung; Besucherzahlen; Kirmes; Lingener Herbstkirmes; Prognose; Sonntagsöffnung; Sonntagsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Überdies wurden erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 (Az. 8 CN 2.14, juris, zu § 14 Abs. 1 LadSchlG) diese verfassungsrechtlichen Anforderungen iSe strengen Anlassbezogenheit weiter entwickelt, die im Übrigen in ihrer Verschärfung nicht unstrittig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, u. v. 26.10.2016 - 6 S 2041/16 -, beide juris) und an der Bindungswirkung der Verfassungsgerichtsentscheidung (§ 31 BVerfGG) auch nicht teilhat.

    Erforderlich ist im Kern, dass die für die Ladenöffnung am Sonntag anlassgebende Veranstaltung den Sonntag prägt und die Geschäftsöffnung sich als bloßer Annex zu dieser darstellt, die Ladenöffnung in räumlichem Bezug zum konkreten Marktgeschehen verbleibt und prognostiziert werden kann, dass die Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO).

    Die gemeindliche Prognose unterliegt nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle; das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die bei der Entscheidung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO, juris Rn. 36; u. v. 17.05.2017, aaO, juris Rn. 17).

    Im Hinblick auf die damit gegebene Sachlage erscheint die Besucherprognose der Antragsgegnerin, die nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, schlüssig und vertretbar iSd angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO, juris Rn. 36; u. v. 17.05.2017, aaO, juris Rn. 17).

    Der daraus gezogene Schluss, dass die Kundenzahlen der Einzelhändler der Innenstadt im Vergleich zur Besucherzahl der Kirmes erheblich niedriger liegen, da nicht jeder Passant auch ein Käufer ist, ist nachvollziehbar und rechtfertigt die Prognose, dass die Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO, juris LS 1 u. Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 31/17

    Anlass; Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntag; Sonntagsöffnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG ist aller Voraussicht nach einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich (Beschl. des Senats v. 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris).

    Bei dieser Ausgangslage hat die subjektiv-historische Auslegung nach dem ursprünglichen gesetzgeberischen Willen nicht das ihr vom Verwaltungsgericht beigemessene ausschlaggebende Gewicht, zumal die Gesetzesmaterialien bei einer Gesamtschau eine Berücksichtigung der Anlassbezogenheit nicht ausschließen und der Wortlaut der Norm eine verfassungskonforme Auslegung ohne weiteres zulässt (s. Beschl. des Senats v. 05.05.2017, aaO).

    Der Senat weist insoweit auf seine der Antragstellerin bekannten Ausführungen im Beschluss vom 05.05.2017 (aaO, juris Rn. 17) hin:.

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz, in der die Maßstäbe des grundgesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutzes nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG iVm Art. 140 GG und Art. 139 WRV geklärt wurden, erging erst zu einem späteren Zeitpunkt, am 01.12.2009 (Az. 1 BvR 2857/07, juris).

    Er statuiert für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis; die typische "werktägliche Geschäftigkeit" hat an Sonn- und Feiertagen zu ruhen (vgl. BVerfG, Urte. v. 01.12.2009, aaO, u. v. 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, juris).

    Jede Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag bedarf eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, aaO).

  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16

    Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Je weitreichender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ist, umso höher muss angesichts der stärkeren werktäglichen Prägung des Tages das Gewicht der für die Ladenöffnung angeführten Sachgründe sein (BVerwG, Urt. v. 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, juris Rn. 16).

    Die gemeindliche Prognose unterliegt nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle; das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die bei der Entscheidung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO, juris Rn. 36; u. v. 17.05.2017, aaO, juris Rn. 17).

    Im Hinblick auf die damit gegebene Sachlage erscheint die Besucherprognose der Antragsgegnerin, die nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, schlüssig und vertretbar iSd angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO, juris Rn. 36; u. v. 17.05.2017, aaO, juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Das gilt auch hinsichtlich der von ihr ausführlich bemühten Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01.11.2010 (Az. 3 B 291/10, juris).

    Dies trifft insbesondere auf den ... Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01. November 2010 (3 B 291/10, juris) zu.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Er statuiert für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis; die typische "werktägliche Geschäftigkeit" hat an Sonn- und Feiertagen zu ruhen (vgl. BVerfG, Urte. v. 01.12.2009, aaO, u. v. 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, juris).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Vorläufiger Rechtsschutz kann daher unter Umständen auch ohne die im Hauptsacheverfahren erforderliche Vorlage gewährt werden, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris LS 2 u. (Kammer-) Beschl. v. 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris Rn. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 13 ff.; Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 123 Rn. 57; Posser, VwGO, 1. Aufl. 2008, § 123 Rn. 163 ff.; Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 95; krit. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt, § 123 Rn. 127 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - 6 S 2041/16

    Abstrakte Normenkontrolle gegen Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Überdies wurden erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 (Az. 8 CN 2.14, juris, zu § 14 Abs. 1 LadSchlG) diese verfassungsrechtlichen Anforderungen iSe strengen Anlassbezogenheit weiter entwickelt, die im Übrigen in ihrer Verschärfung nicht unstrittig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, u. v. 26.10.2016 - 6 S 2041/16 -, beide juris) und an der Bindungswirkung der Verfassungsgerichtsentscheidung (§ 31 BVerfGG) auch nicht teilhat.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Überdies wurden erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 (Az. 8 CN 2.14, juris, zu § 14 Abs. 1 LadSchlG) diese verfassungsrechtlichen Anforderungen iSe strengen Anlassbezogenheit weiter entwickelt, die im Übrigen in ihrer Verschärfung nicht unstrittig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, u. v. 26.10.2016 - 6 S 2041/16 -, beide juris) und an der Bindungswirkung der Verfassungsgerichtsentscheidung (§ 31 BVerfGG) auch nicht teilhat.
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
    Vorläufiger Rechtsschutz kann daher unter Umständen auch ohne die im Hauptsacheverfahren erforderliche Vorlage gewährt werden, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris LS 2 u. (Kammer-) Beschl. v. 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris Rn. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 13 ff.; Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 123 Rn. 57; Posser, VwGO, 1. Aufl. 2008, § 123 Rn. 163 ff.; Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 95; krit. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt, § 123 Rn. 127 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen

  • OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 150/00

    Zulassung zum Studium (Medienkultur)

  • OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 152/00
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 12 MC 93/19

    Abschnittskontrolle; Abänderungsverfahren; Amtssprache; informationelle

    Zu dem Prüfungsmaßstab in einem Eilverfahren, wie hier, hat der 7. Senat des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 13.9.2017 - 7 ME 77/17 -, juris, Rn. 5) ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 6 S 2322/16

    Anlass für eine sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen bei örtlichen Festen,

    Zugleich darf es sich nicht um reine "Alibiveranstaltungen" handeln, die lediglich dazu dienen sollen, einen Vorwand für eine ansonsten nicht mögliche Sonntagsöffnung von Geschäften zu schaffen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28.04.2017 - 6 S 1048/17 - und vom 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, VBlBW 2017, 385; Nieders. OVG, Beschluss vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

    Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als verfassungswidrig muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch die Ausnahme bleiben und ist auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v., 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 5.9.2005 - BvR 1781/05 -, Rn. 13 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 9.10.2020 - 10 ME 207/20 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 13.9.2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 5; NdsOVG, Beschl. v. 21.2.2013 - 2 NB 20/13 -, juris, Rn. 10 m.w.N; NdsOVG, Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 -, juris, Rn. 32 m.w.N.; HambOVG, Beschl. v. 10.10.2001 - 3 NC 150/00 -, juris Rn. 8; VG Schwerin, Beschl. v. 20.3.2022 - 7 B 421/22 SN -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 11.09.2023 - 14 L 231.23

    Durchsetzung der Masernimpfpflicht

    Mit Blick auf das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts und den darin zum Ausdruck kommenden Grundgedanken, dass die Nichtanwendung von demokratisch zustande gekommenen Gesetzen durch die Gerichte auf zwingende, grundsätzlich von der höchsten gerichtlichen Instanz festzustellende Ausnahmefälle beschränkt sein muss, darf ein Fachgericht jedoch ein formelles Gesetz im Eilverfahren nur dann unangewendet lassen, wenn dessen Verfassungswidrigkeit evident ist (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 u. a. -, juris Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 VR 5.10 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris Rn. 71 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 5; Hbg.
  • VG Berlin, 30.03.2021 - 8 L 201.20

    Mietendeckel: Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten

    Eine solche "Selbstermächtigung" des Gerichts zur Verwerfung und Nichtanwendung einer als verfassungswidrig erkannten Norm im Aussetzungsverfahren muss jedoch die Ausnahme und auf Fälle evidenter Verfassungsverstöße beschränkt bleiben (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. September 2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2020 - 10 ME 207/20

    Impfdokumentation; Impfschutz; Kindergarten; Kindertagesstätte; Masern;

    Zu dem Prüfungsmaßstab in einem Eilverfahren hat der 7. Senat des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 5; ihm folgend der 12. Senat, Beschluss vom 03.07.2019 - 12 MC 93/19 -, juris Rn. 16 und 17) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2018 - 7 ME 75/18

    Anlassgebende Veranstaltung; Anlassveranstaltung; Ausstrahlungswirkung; Prognose;

    Die gemeindliche Prognose unterliegt nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle; das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die bei der Entscheidung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (BVerwG, Urteile vom 11.11.2015, a. a. O., juris Rn. 36; und vom 17.05.2017, a. a. O., juris Rn. 17; Beschluss des Senats vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 12).

    Hinzu kommt, worauf das Verwaltungsgericht bereits zutreffend hingewiesen hatte, dass die - wenngleich gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. Beschluss des Senats vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 -, juris Rn. 12) - gemeindliche Prognose hinsichtlich der für die Charity-Meile zu erwartenden Besucherzahl nicht plausibel ist.

  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01884

    Eilantrag gegen behördliche Aufforderung zum Nachweis der Masern-Impfung

    Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen kann indes nur in engen Grenzen ausgegangen werden, wobei die "Selbstermächtigung" des Gerichts zur Verwerfung und Nichtanwendung einer als verfassungswidrig erkannten Norm im Eilverfahren die Ausnahme und auf die Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt bleiben muss (NdsOVG, B.v. 13.9.2017 - 7 ME 77/17 - juris Rn. 5; B.v. 9.10.2020 - 10 ME 207/20 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01891

    Vollstreckung der Pflicht zur Masernschutzimpfung

    Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen kann indes nur in engen Grenzen ausgegangen werden, wobei die "Selbstermächtigung" des Gerichts zur Verwerfung und Nichtanwendung einer als verfassungswidrig erkannten Norm im Eilverfahren die Ausnahme und auf die Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt bleiben muss (NdsOVG, B.v. 13.9.2017 - 7 ME 77/17 - juris Rn. 5; B.v. 9.10.2020 - 10 ME 207/20 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19

    Anlass; anlassgebende Veranstaltung; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz;

    Zwar unterliegt die gemeindliche Prognose nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die bei der Entscheidung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (Beschluss des Senats vom 13.09.2017 - 7 ME 77/17 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).
  • VG München, 20.07.2023 - M 26b S 23.564

    Erfolgloser Eilantrag, Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes bei Schülern,

  • VG Berlin, 23.06.2021 - 17 L 225.21

    Anspruch auf Auskunft über tierschutzrechtliche Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2022 - 14 ME 288/22

    Nichtraucherschutz; Raucherraum; Rauchverbot; Spielerschutz; Spielhalle

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 7 ME 100/17

    Einschätzungsprärogative; Ladenöffnung; Prüfungsmaßstab; Sonn- und Feiertagsruhe;

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